Krokodilleder:
Die Häute stammen ausschließlich aus Krokodilfarmen ,wo sie gezüchtet werden. Das Fleisch gilt in den asiatischen Ländern als Delikatesse. Auch in Deutschland wird es zunehmend verzehrt. Die Häute kommen in die Gerberei und werden dann zu Handtaschen, Geldbörsen usw. verarbeitet. Diese dürfen nur mit Genehmigung vom Bundesamt für Naturschutz eingeführt und vermarktet werden. Für jedes Krokodilteil das bei uns gekauft wird, gibt es eine Bestätigunug für den legalen Erwerb.
Schlangenleder:
In Asien gilt Schlangenfleisch als Delikatesse. Die Häute von den gezüchteten Schlangen werden zu Leder verarbeitet. Davon werden Taschen, Geldbörsen, usw. gefertigt. Die von mir angebotenen Schlangenprodukte werden aus der Wasserschlange (Homalopsis buccata) und der Hardwick's Seeschlange (lapemis hardwickii) gefertigt. Beide Arten stehen nicht unter Artenschutz.
Rochenleder:
Die Rochen werden für den menschlichen Verzehr gefangen. Die Haut, welche als Abfallprodukt galt, wird zunehmend zu Leder verarbeitet. Davon werden Taschen, Geldbörsen und andere Produkte hergestellt. Rochenleder, kein Artenschutz.
Straussenleder:
Der Strauss wird in grossen Farmen, vor allem in Afrika gezüchtet. Die Tiere werden in sehr grossen Arealen artgerecht gehalten. Sie haben ein sehr schmackhaftes und gesundes Fleisch, welches auch in Deutschland immer beliebter wird. Aus der Haut wird das unverwechselbare Straussenleder gewonnen . Die Federn sind in der Modewelt sehr beliebt. Straussenleder, kein Artenschutz.
Fischleder:
Bei Fischleder werden die Häute von filetierten Speisefischen, wie zu Beispiel der Nil Tilapia ( Tilapia nilotica ) verwendet. Fischleder, kein Artenschutz.
Haileder:
Es werden nur Haiarten verarbeitet die nicht unter Artenschutz stehen. Das Fleisch wird gegessen die Haut verarbeitet.